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Bundesverband der Deutschen
Bürsten- und Pinselindustrie e.V.
Karolingerstrasse 118
40223 Düsseldorf
Tel.: +49 (0) 211 9559 087
Fax: +49 (0) 211 9559 136
e-mail: info@euro-brush.de
Geschäftführer: Stephan Mieth
www.buerstenverband.de

Wir sind Mitglied im
europäischen Verband
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Beitragsordnung

PDF Beitragsordnung

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  1. Gemäß § 5 Abs. 1 werden die Kosten des Bundesverbandes der Deutschen Bürsten- und Pinselindustrie e.V. durch die Beiträge gedeckt, die auf Vorschlag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung jährlich festgesetzt werden.

  2. Die Beitragspflicht beginnt mit dem 1. des dem Aufnahmetag folgenden Monats. Bei Beendigung der Mitgliedschaft ist der Beitrag für den Rest des Geschäftsjahres zu entrichten (vgl. hierzu § 5 Abs. 3 der Satzung).

  3. Die Beiträge sind auf schriftlicher Anforderung vierteljährlich im voraus zahlbar. Es wird empfohlen, den Beitrag möglichst in einer Summe zu überweisen.

  4. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

  5. Der Vorstand ist berechtigt, wenn es die Kassenlage des Verbandes erfordert und die Beitragshöhe für das laufende Geschäftsjahr von der Mitgliederversammlung noch nicht beschlossen worden ist, vierteljährliche Vorauszahlungen nach Maßgabe der vorjährigen Beiträge anzufordern. Die im voraus geleisteten à-conto-Zahlungen werden auf den endgültigen Beitrag angerechnet.

  6. Der Beitrag für ordentliche Mitglieder berechnet sich nach dem konsolidierten Umsatz der Mitglieder mit Bürsten-, Besen- und Pinselwaren (Erzeugnisse der produktionsstatistischen Meldenummer 5466) sowie verwandten Erzeugnisse (wie Besenstielen, Mops, Kehrschaufeln u.ä. Produkten) einschl. Handelsware.

  7. Grundlage ist der Umsatz eines Mitgliedes, den dieses in dem der Beitragsfestsetzung vorangegangenen Jahr erzielt hat.

  8. Der Beitragssatz beträgt für Umsätze mit Bürsten- und Pinselwaren:

    — bis 3 Mio € = 0,25 o/oo, mindestens aber 295 €

    — bis 6 Mio € = 0,20 o/oo, mindestens aber 750 €

    — bis 10 Mio € = 0,15 o/oo, mindestens aber 1.350 €

    — über 10 Mio € = 0,11 o/oo, mindestens aber 1.950 €

    — Zulieferer: Mindestbeitrag 595 €, bzw. nach Sondervereinbarung

  9. Für außerordentliche Mitglieder beträgt der Grundbeitrag das Doppelte des Mindestbeitrages (z.Zt. = 409,03 €). Bei Zulieferern erhöht sich der Beitrag für jeweils 5,11 Mio. € Umsatz an Zulieferwaren um die Hälfte des Grundbeitrages (z.Zt. = 204,52 €).

  10. Mitglieder, die einem regionalen Verband der holzverarbeitenden Industrie nicht angeschlossen sind, zahlen im Einvernehmen mit dem Hauptverband der Deutschen Holzindustrie und verwandter Industriezweige e.V. (HDH) einen zusätzlichen Beitrag pro Beschäftigten, der an den HDH weitergeleitet wird.

  11. Mitglieder, die der Fachgruppe Bürsten im GKV (Gesamtverband der kunststoffverarbeitenden Industrie e.V.) angehören, zahlen nach Maßgabe der jeweiligen Vereinbarung mit dem GKV einen Zusatzbeitrag, der an diesen weitergeleitet wird.

  12. Sofern ausnahmsweise die Erhebung einer Sonderzulage erforderlich werden sollte, hat hierfür die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes zu beschließen.

  13. Der Vorstand kann in besonders gelagerten Einzelfällen Ausnahmen von der bestehenden Beitragsordnung genehmigen.